Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sängerin & Moderatorin Danja Bauer
1. Vertragsabschluss
Ein Engagement zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmer (=Danja Bauer) kommt nur schriftlich (e-mail oder Vertrag) zu Stande. Terminreservierungen gelten nicht als Auftrag.
2. Spielzeit
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich alle getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten. Dies gilt für den Beginn und Spieldauer, sowie für den gesamten Auftritt und alle musikalischen Darbietungen.
Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen, die von der Auftragnehmerin nicht verschuldet werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Angaben zur Spielzeit sind immer inklusive der gesetzlichen Pausen.
3. PKW
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass Danja Bauer freie Zufahrt zum Entladen der Fahrzeuge und Zugang zu den Veranstaltungsräumen hat.
Der Veranstalter stellt einen Abstellplatz in unmittelbarer Nähe des Auftrittsortes (max. 50 Meter) kostenlos zu Verfügung.
4. Verpflegung
Während der gesamten Veranstaltung, inkl. Auf- und Abbau, wird für Verpflegung (Essen & Trinken) der Auftragnehmerin & Band/Techniker gesorgt.
5. Übernachtung
Beträgt die Anfahrt (einzelne Strecke) zum Veranstaltungsort über eine Stunde bzw. die Spielzeit über 5 Stunden so hat der Auftraggeber für eine saubere Unterkunft mit (WC, Bad, Dusche, im Winter beheizt) Sorge zu tragen. (Frühstückspension und ähnliches). Wobei die Fahrtzeit vom Veranstaltungsort zum Quartier maximal 10 min betragen darf. Die Gesamtkosten der Übernachtung für die Auftragnehmerin & Band/Techniker trägt zur Gänze der Auftraggeber.
6. Sicherheit der Musikgeräte und Künstler
Der Auftraggeber hat für die Sicherheit der Auftragnehmerin und deren Geräte zu sorgen. Für Schäden, die nicht durch ein Verschulden der Auftragnehmerin entstehen, haftet zur Gänze der Auftraggeber.
7. Technische Anforderung
Die Auftragnehmerin ersucht um Bereitstellung eines Tisch in der Grösse von mind. ca. 1,5 mal 1 Meter
Die Stromzufuhr hat den EVU- und ÖVE- Vorschriften zu entsprechen und ist mit mindestens 16 Ampere (220 Volt) abzusichern. Das Stromnetz muss frei von Störungen durch andere elektrische Geräte (Grillgeräte, Kühlgeräte) sein. Empfohlen sind zwei voneinander unabhängige Stromkreise.
Freiluftveranstaltungen bedürfen einer wind- und wetterfesten und wasserdichten Abdeckung mit stabiler Verankerung. Nichteinhaltung dieses Punktes hat bei Schlechtwetter einen sofortigen Abbruch des Programms zur Folge.
Für eventuelle Stromausfälle und anderen Auftrittsunterbrechung oder Beendigung der Veranstaltung durch höhere Gewalt haftet der Veranstalter. Der Auftragnehmerin ist ebenso die volle Gage auszubezahlen.
8. Bezahlung
Die Auftragnehmerin ist berechtigt zur Fixierung des Auftritts einen Vorschuss bis zur Höhe von 50% der Gage bei Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen.
Die Gesamte Gage inkl. Fahrt- und Aufwandkosten ist in bar spätestens am Veranstaltungstag ohne Abzug fällig.
Eine Überweisung des Honorars per Kontozahlung muss bei Vertragsabschluss vereinbart werden. Das Honorar muss hier zwei Wochen nach Veranstaltungsende auf das Konto von der Auftragnehmerin überwiesen werden.
Bei verspäteter Zahlung gelten 5 % Verzugszinsen/Tag der ausstehenden Gage und aufgewendete Kosten als vereinbart.
9. Abgaben und Behörden
Der Auftraggeber haftet zur Gänze für behördliche Anmeldungen und gesetzliche Auflagen!
Sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben wie AKM und anderen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
10. Kündigung, Vertragsauflösung
Ein Rücktritt von dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber bedingt eine Abstandszahlung der vereinbarten Gesamt-Gage wie folgt:
-Rücktritt bis 180 Tage vor Leistungsbeginn: 30 %
-Rücktritt bis 100 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
-Rücktritt bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 70%
-Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 80%
-Rücktritt bis 10 Tage vor Leistungsbeginn: 90%
-Rücktritt nach dem 10. Tag vor Leistungsbeginn: 100 %
Im Falle der Verhinderung eines Band Mitglieds (z.B. wegen Krankheit, Unfall) sorgt Danja Bauer für einen gleichwertigen Ersatz. Dies hat keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit des Vertrages.
Ausnahmeregelung: Wenn die Veranstaltung aus behördlicher Sicht verboten ist (z.B. Covid Veranstaltungsverbot), dann ist eine kostenlose Umbuchung zu einem späteren, mit uns vorher abgestimmten, Termin möglich.
11. Gerichtsstand
Der Auftraggeber erkennt diese AGB in vollem Umfang bei Vertragsabschluss an! Gerichtsstand ist Wien. Es gilt Österreichisches Recht